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   FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01 A (E)   

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https://dejure.org/2001,17414
FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01 A (E) (https://dejure.org/2001,17414)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.10.2001 - 10 V 4484/01 A (E) (https://dejure.org/2001,17414)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 10 V 4484/01 A (E) (https://dejure.org/2001,17414)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veräußerungsgewinn; Wesentliche Beteiligung; Anschaffungskosten; Schuldübernahme; Verdeckte Einlage; Anteilserwerb; Abzinsung; Stundung - Verdeckte Einlage durch Schuldübernahme vor Anteilserwerb als Anschaffungskosten der Beteiligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Einlage durch Schuldübernahme vor Anteilserwerb als Anschaffungskosten der Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
    Denn eine (schuldbefreiende) Übernahme einer Verbindlichkeit führt durch den Wegfall der zuvor passivierten Verbindlichkeit der Kapitalgesellschaft zu einer Vermögensmehrung (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BStBl II 1998, 307, 310 zum Verzicht auf eine Gesellschafterforderung durch die Gesellschafter).
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
    Der BFH hat im Urteil vom 3. Juni 1993 VIII R 81/91 (BStBl II 1994, 162 ) ausgeführt, dass im Falle einer Bürgschaft eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft (nachträgliche) Anschaffungskosten schon dann gegeben seien, wenn der Gesellschafter aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wird, auch wenn er noch nicht gezahlt hat.
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
    Da der Begriff der Anschaffungskosten in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen ist, umfasst er alle Aufwendungen des Anteilseigners, soweit sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten i.S.d. §§ 9, 20 EStG noch Veräußerungskosten sind (so genannte nachträgliche Anschaffungskosten, BFH-Urteile vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348 und vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidung des BFH - BFH/NV - 2000, 561 ).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
    Als weitere Anschaffungskosten der Beteiligung - neben den historischen - sind insbesondere solche Aufwendungen eines Gesellschafters anzusetzen, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als Nachschüsse oder als verdeckte Einlagen zu werten sind (BFH-Urteile vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BStBl II 2001, 234 und vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761 ).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

    Bürgschaft des Ehegatten des GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
    Des Weiteren hat der BFH im Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 22/92 (BStBl II, 2001, 385, 388) ausgeführt, dass aus dem für die Einkommensteuer geltenden Grundsatz der Besteuerung nach der persönlichen Leistungsfähigkeit folge, dass ein Steuerpflichtiger nur solche Aufwendungen bei der Einkunftsermittlung abziehen könne, die er persönlich getragen habe.
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 21/94

    Bürgschaftsverbindlichkeiten bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
    Eine Ausnahme hiervon ist nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit des aus der Bürgschaft in Anspruch genommenen Gesellschafters zu machen (BFH-Urteil vom 8. April 1998 VIII R 21/94, BStBl II 1998, 660 ).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93

    Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
    Als weitere Anschaffungskosten der Beteiligung - neben den historischen - sind insbesondere solche Aufwendungen eines Gesellschafters anzusetzen, die auf der Ebene der Kapitalgesellschaft als Nachschüsse oder als verdeckte Einlagen zu werten sind (BFH-Urteile vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BStBl II 2001, 234 und vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761 ).
  • BFH, 26.01.1999 - VIII R 32/96

    Nachträgliche AK; Verluste aus eigenkapitalersetzenden Bürgschaften

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
    Der BFH hat zu einer Bürgschaftsschuld eines Gesellschafters, die in monatlichen Raten unter Ausschluss einer Verzinsung beglichen wurde, entschieden, dass diese Bürgschaftsschuld abzuzinsen sei und Anschaffungskosten nur in Höhe des Tilgungsanteils entstünden (BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 VIII R 32/96, BFH/NV 1999, 922 ).
  • BFH, 24.01.1989 - VIII R 74/84

    Verdeckte Gewinnausschüttung möglich, wenn Leistung in engem zeitlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
    Der Senat schließt sich jedoch den Überlegungen des BFH im Urteil vom 24. Januar 1989 VIII R 74/84 (BStBl II 1989, 419) an, auf das die Antragsteller zutreffend hingewiesen haben.
  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 46/98

    Berücksichtigung von Zahlungen nach Auflösung der GmbH

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 10 V 4484/01
    Da der Begriff der Anschaffungskosten in § 17 Abs. 2 EStG mit Rücksicht auf das die Einkommensbesteuerung bestimmende Nettoprinzip weit auszulegen ist, umfasst er alle Aufwendungen des Anteilseigners, soweit sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und weder Werbungskosten i.S.d. §§ 9, 20 EStG noch Veräußerungskosten sind (so genannte nachträgliche Anschaffungskosten, BFH-Urteile vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348 und vom 12. Oktober 1999 VIII R 46/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidung des BFH - BFH/NV - 2000, 561 ).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

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